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IndianSpirit

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Wednesday, February 13th 2008, 2:19pm

Originalrechnung oder Kopie ???

ich hab gerade das problem. habe meine GTX verkauft und die ist anscheinend defekt. habe eben mit dem händler telefoniert und der hat gesagt.

für garantieabwiklungen reicht eine kopie, allerdings muß der käufer dem verkäufer eine abtrittserklärung austellen (mit den namen vom verkäufer, dem des käufers und dem genauen artikel mit nummer, um den es geht) und von beiden unterschrieben, mir der rechnungskopie, bei der reklamation beilegen.

villeicht eine hilfe wenn mann mehrere artikel auf der rechnung hat. dann ist es ja schwierig das original mitzuschicken. also dann immer gleich eine abtrittserklärung mitschicken. dann ist eigentlich alle rechtmäßig und keiner kann damit schabernack treiben.

LG

IndianSpirit

Sn@ke

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Wednesday, February 13th 2008, 3:21pm

Hmm habe grade so einen ähnlichen Fall, bei ebay hatte ich einen Ram gekauft dieser war aber fehlerhaft was ich nach einer Weile erst feststellte hab dem Händler wo er gekauft wurde die Rechnungskopie mit der Ware geschickt aber im Vorfeld alles am Telefon geklärt mal sehn was dabei rauskommt.

Sn@ke

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Saturday, March 22nd 2008, 3:06pm

Also dieser Händler war K+M und ich muß euch sagen heute ist mein neuer Ram gekommen :smilie:großes Grinsen
Mal ein dickes Lob an K+M einfach und unkompliziert TOP :smilie:up

IndianSpirit

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Saturday, March 22nd 2008, 3:35pm

das ist doch mal nen gutes ergebnis.
solange wie auf der kopie auch der name des absenders steht ist das ausreichen. geht ja darum wenn abweichende adressen auftauchen :smilie:großes Grinsen

Sn@ke

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Saturday, March 22nd 2008, 3:38pm

Klar waren das unterschiedliche Adressen ! hab den Ram ja privat bei ebay gekauft, man muß nur mit den Leuten reden dann geht das schon....

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